
Qualitäts-Stadt wendet sich an alle Dienstleister einer Stadt – egal ob an Gastronomie, Handel, Handwerk, Hotellerie oder an Ärzte, Bibliotheken, Rechtsanwälte, Schwimmbäder oder an die Stadtverwaltung. Alle Betriebe mit direktem Kunden-, Gäste-, Bürger-, Mandanten- oder Patientenkontakt sind angesprochen. Um die Gesamtattraktivität eines Standortes zu steigern, wird hier an den weichen Faktoren des Stadtmarketings angesetzt, dadurch haben Sie im Wettbewerb durch gesteigerte Qualität die Nase vorn.
Um Qualitäts-Stadt zu werden, müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Q-Betrieben* vorweisen. Die erforderliche Anzahl ist dabei abhängig von der Einwohnerzahl:
Bis 25.000 EINWOHNER = 15 Q-Stadt-Betriebe
Bis 50.000 EINWOHNER = 20 Q-Stadt-Betriebe
Bis 75.000 EINWOHNER = 25 Q-Stadt-Betriebe
Bis 100.000 EINWOHNER = 30 Q-Stadt-Betriebe
Bis 250.000 EINWOHNER = 50 Q-Stadt-Betriebe
Bis 500.000 EINWOHNER = 75 Q-Stadt-Betriebe
Ab 500.001 EINWOHNER = 100 Q-Stadt-Betriebe
Zur Q-Stadt Zertifizierung können nur Betriebe berücksichtigt werden, deren Betriebsstätten sich auf der Stadtgemarkung wie beantragt befinden und die alle Qualitäts-Anforderungen erfüllen.
Aber selbstverständlich können auch Betriebe außerhalb der Stadtgemarkung an der Initiative ServiceQualität Deutschland teilnehmen und Q-Betrieb werden. Diese nutzen dann die Qualitätsversprechen individuell.
*In der Stadt schon vorhandene Q-Betriebe können beim Projekt Q-Stadt selbstverständlich auch mitmachen. Sie müssen die gemeinschaftliche Q-Verpflichtung mit erarbeiten, unterschreiben und mittragen.
Als erste Qualitäts-Städte wurden in Baden-Württemberg Schwäbisch Hall und Bad Dürrheim mit dem Zertifikat "Q-Stadt" ausgezeichnet.
Weitere Städte stehen schon in den Startlöchern. Werden auch Sie Q-Stadt... wir beraten sie gerne.
Informationen finden Sie auch in unserem Q-Stadt Flyer.
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